Klage Rundfunkgebühren

Laut repräsentativer Umfragen lehnt die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland die Zahlung des Rundfunkbeitrags ab. Nach Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz geht die Staatsgewalt vom Volke aus. Sie wird in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Aus unserer Sicht dürfte daher den Gerichten die besondere Verantwortung zukommen, die gegen den Willen der Mehrheit der Bürger bestehende Beitragszahlungsverpflichtung in sämtlichen den Bürger betreffenden Aspekten einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen und sich mit dieser intensiv auseinanderzusetzen.

Wir stellen Ihnen daher eine Musterklage zur Verfügung, mit der Sie eigenverantwortlich für Ihre Rechte eintreten und Klage gegen die Rundfunkgebühren erheben können.

Zusätzlich zur Klageschrift können Sie eine anwaltliche Vertretung hinzubuchen. Diese umfasst die Beantwortung der gegebenfalls auftretenden Rechtsfragen und Schriftverkehr mit dem Gericht sowie eine einmalige Terminsvertretung, bei der Sie von einem Rechtsanwalt begleitet werden, soweit ein Termin Gerichtstermin stattfindet.

Rechtlicher Rat: