Beitrags Blocker

Mit bis zu drei aufeinanderfolgenden Wellen geben wir dir Rechtsmittel an die Hand, damit du dich gegen den Rundfunkbeitrag zur Wehr setzen kannst. Bei Bedarf und Notwendigkeit mit unserer Unterstützung.

In der ersten Welle geben wir dir Rechtsmittel an die Hand.

Sobald der Bescheid vorliegt, sendest Du den Widerspruch ab (Schritt 2). Der Beitragsservice wird daraufhin Deinem Widerspruch widersprechen. Das führt dazu, dass Du die Ablehnung des Widerspruchs (Schritt 3) unterschreibst und absendest. In der zweiten Welle geht es darum, auf Mahnungen und eventuelle Vollstreckungsankündigungen des Beitragsservice zu reagieren. Je nachdem, wen der Beitragsservice damit beauftragen möchte, die Rundfunkbeiträge einzutreiben, sieht die Antwort durch uns unterschiedlich aus. Du wirst, falls bei der dritten Welle nötig, anwaltlich von uns umfassend unterstützt.

1.Welle

Die erste Welle des Beitragsblockers beginnt mit der Anforderung eines Festsetzungsbescheids beim Beitragsservice. Ggf. musst Du vorher Deine bestehende Einzugsermächtigung (SEPA Lastschrift) beim Beitragsservice widerrufen.
Hier die Kontaktseite des Beitragsservice: Der Rundfunkbeitrag – Kontakt

Gut zu wissen: Bei einer bestehenden Einzugsermächtigung kannst Du bereits eingezogene Beträge noch 8 Wochen lang rückwirkend wieder zurückbuchen, ohne die Angabe von Gründen.

Lade hier das dazu passende Aufforderungsschreiben zur Übersendung eines Festsetzungsbescheids der ersten Welle herunter, unterschreibe es und sende es per Post ab.

Sobald der Bescheid vorliegt, aber auch erst dann, sendest Du den Widerspruch ab (Schritt 2).

Der Beitragsservice wird daraufhin Deinem Widerspruch widersprechen. Das führt dazu, dass Du die Ablehnung des Widerspruchs (Schritt 3) unterschreibst und absendest.

2. Welle

Eventuell eingehende Mahnschreiben können ignoriert werden, bis eine Vollstreckung angedroht bzw. angekündigt wird. Ob es zu einer Vollstreckung kommt oder nicht und wer vom Beitragsservice dafür eingebunden wird, unterscheidet sich von Ort zu Ort.

3. Welle

Sollte der Gerichtsvollzieher oder eine Behörde wider Erwarten Vollstreckungsmaßnahmen durchführen oder androhen, kontaktieren Sie bitte unser Team der Juristen. In diesem Fall buchen Sie bitte auch das zusätzliche Paket „Diverse Musterschreiben“.

Juristische Hilfe:

Rechtlicher Rat: