Wir geben Ihnen die rechtlichen Hilfsmittel an die Hand, damit Sie sich mit juristischem Wissen bewaffnen und Ihre Rechte aktiv einfordern und verteidigen können.
“Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten haben wir Rechtsanwälte unsere Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten.
Wir Rechtsanwälte haben Sie vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern, § 1 Absatz 3 der Berufsordnung für Rechtsanwälte.
Wir arbeiten stets auf Augenhöhe mit unseren Mandanten und Kunden.”
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
Karolin Ahrens
In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der class action wie in den USA grundsätzlich nicht zulässig. Zwar wurde 2018 durch eine Gesetzesänderung die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage, vgl. §§ 606 ff. BGB, in Deutschland geschaffen. Jedoch wurden hier nach unserer Rechtsauffassung die Rechtsposition der Bürger und auch der Rechtsanwälte als unabhängige Organe der Rechtpflege rechtswidrig beschränkt. Denn es dürfen nur “qualifizierte Einrichtungen” eine Musterfeststellungsklage erheben. Hier besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit für den Bürger und die Möglichkeit der staatlichen Kontrolle und Einflussnahme, die so nicht akzeptiert werden kann.
Immer weniger Wahlberechtigte fühlen sich von den Gewählten tatsächlich vertreten, sondern im wahrsten Sinne des Wortes ohnmächtig. Das parlamentarische System repräsentiert nicht die Interessen der Bürger und der deutschen Wirtschaft, sondern ist in weiten Teilen zu einer Parteienherrschaft mit eigenem Machtanspruch verkommen.
Nicht der Volkswille im Sinne des Grundgesetzes findet sich als Recht in den Gesetzen wieder, sondern die Regierung übt ihre Macht durch Gesetze gegen den Bürger und nicht selten gegen die Interessen der deutschen Wirtschaftsunternehmen aus. Rechtstaatlichkeit bedeutet jedoch Herrschaft des Rechts und nicht: Herrschaft der Regierung durch das Recht.
Das Ziel unserer Initiative ist daher die Demokratisierung der Gesellschaft in allen grundrechtsrelevanten Bereichen. Wir geben den Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen die rechtlichen Hilfsmittel an die Hand, um sich eigenverantwortlich für ihre Rechte einzusetzen und Allianzen zu bilden. Nur und gerade gemeinsam sind wir stark und können positive Veränderungen bewirken!
Mit weiteren Aktionen und rechtlichen Mitteln wie Petitionen, Abstimmungen, rechtsanwaltlicher und medialer Unterstützung bauen wir zusätzlich Druck auf und versuchen die Lösungsansätze so individuell wie erforderlich und breit wie möglich zur Verfügung zu stellen.
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung
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